Die Anonymisierung von Videoüberwachungsdaten in intelligenten Überwachungssystemen und ihre datenschutzrechtliche Bewertung
Typ:

Diplomarbeit

Betreuer:

Dipl.-Inform. Hauke Vagts

Status:

abgeschlossen

Abgabedatum:

Juli 2010

Die fortschreitende Entwicklung der Videoüberwachungstechnik schürt berechtigte Ängste. Die Steigerung der Rechenkapazität und neue Algorithmen ermöglichen intelligenten Überwachungssystemen eine selbstständige maschinelle Auswertung von Überwachungsdaten unterschiedlichster Sensoren. Für den einzelnen Bürger ist nicht mehr überschaubar ob und wann er beobachtet wird. Die tatsächliche und gefühlte Privatsphäre nimmt dramatisch ab.

Datenschutzrechtliche Regelungen zielen darauf ab, die im Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechte mit und gegen neue technische und gesellschaftliche Entwicklungen zu verteidigen. Deshalb erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Videoüberwachung die Berücksichtigung sowohl technischer als auch juristischer Aspekte.

Diese Arbeit zeigt auf, daß die neuen technischen Errungenschaften den Datenschutz unterstützen. Die Abstraktion der Überwachungsdaten von den Sensoren ermöglicht einen völlig neuen Ansatz zur Anonymisierung von Videoüberwachungsdaten. Bestehende Metriken zur Messung des Anonymisierungsgrads werden vorgestellt. Verfahren zur Anonymisierung von Überwachungsdaten werden verglichen und auf ihre Eignung überprüft. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in einem abstrakten Überwachungsframework umgesetzt.

Davon ausgehend wird das Konzept einer datenschutzgerechten Überwachung anhand der rechtlichen Vorgaben geprüft und bewertet. Dabei wird deutlich, daß die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Systemaufbau und die sichere Anonymisierung von Überwachungsdaten zu einem reduzierten Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung führen. Ein Ergebnis der datenschutzkonformen Ausrichtung ist das Konzept des digitalen Datentreuhänders.

Sofern die vorgestellten Ideen transparent und offen in die Praxis umgesetzt werden, wird die Vereinbarkeit von Überwachungsinteressen und Privatsphäre gestärkt.